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Brandschutzfenster im Treppenhaus

Auszug an brandschutzrelevanten Informationen

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Brandschutzklasifizierung Festverglasung F30 NACH DIN 4102-13 für den Einbau in eine Außenwand

Nach Kundenspezifikation vorgefertigte Brandschutzverglasung F30, F60 oder F90 nach DIN 4102-13, bestehend aus zugelassenen, Holzrahmen und einer zugelassenen Scheibe aus klar durchsichtigem Brandschutzglas.

Die Brandschutzverglasung erfüllt die Anforderungen der Feuerwiderstandsklasse F30, F60 oder F90
nach DIN 4102-13 bei einseitiger Brandbeanspruchung, jedoch unabhängig von der der Richtung der Brandbeanspruchung. Das System ist vom DIBt-Berlin nach DIN 4102-13 für den Einbau in Außenwänden zur Herstellung von lichtdurchlässigen Teilflächen zugelassen.

Da es sich bei allen Maßen um Sonderanfertigungen handelt, sind Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen.

Brandschutzklassifizierung

Die wirksamste Maßnahme gegen die Ausbreitung eines Brandes ist das sogenannte Abschottungsprinzip, auf dem alle Maßnahmen des sachgerechten Brandschutzes basieren. Die entsprechenden Bauteile werden dazu in Feuerwiderstandsklassen eingeteilt, die den Feuerwiderstand eines Bauteiles in Minuten angeben.

 

Brandschutz mit Glas: Definition (DIN 4102, Teil 13)

DIN 4102, Teil 13: Als F-Verglasungen gelten lichtdurchlässige Bauteile in senkrechter, geneigter oder waagerechter Anordnung, die dazu bestimmt sind, entsprechend ihrer Feuerwiderstandsdauer nicht nur die Ausbreitung von Feuer und Rauch, sondern auch den Durchtritt der Wärmestrahlung zu verhindern.

 

Beispiele für Kennzeichnung

Feuerhemmend: 30 Minuten Brandwiderstand
Hochfeuerhemmend: 60 Minuten Brandwiderstand
Feuerbeständig: 90 Minuten Brandwiderstand

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Worin besteht der Unterschied F30, F60, F90?

Die Angabe F steht für die Widerstandszeit gegen die Ausbreitung eines Feuers.

Die Zahlen hinter den Buchstaben geben die Klassifizierungszeit an. Es ist die Zeitspanne, in der das Element Feuer und Rauch stand hält. Demnach kann beispielsweise ein F90-Fenster 90 Minuten lang dem Feuer stand halten.

 

Was bedeutet F und T in den Produtkbezeichnungen?

F steht für ein Fenster mit Brandschutzeigenschaften und T für eine Tür.

 

Kann ich Brandschutz in eine Außenwand verbauen?

Die Angabe der Einbausituation ist im Produkt beschrieben. Brandschutzelemente, welche in eine Außenwand verbaut werden können sind mit dem Hinweis: geeignet für die Außenanwendung versehen.

 

Wer legt fest, welche Brandschutzklasse notwendig ist?

Brandschutzauflagen sind immer von der entsprechenden Baubehörde als Auflage fest gelegt. Brandschutzfenster sollten erst dann gekauft und eingebaut werden, wenn ein genehmigter Bescheid vom Bauamt vorliegt. Die eingebauten Fenster müssen den im Baubescheid eingetragenen Brandschutzfenstern entsprechen. Auf den Bau und Einbau von Brandschutzfenstern sind viele Schreinereien und Metallbauer spezialisiert.

 

Kann ich ein Brandschutzfenster auch öffnen?

Ja, es gibt öffenbare Brandschutzfenster.

 

Was bedeuten Bezeichnungen E und EI im Brandschutz?

Dies sind die europäischen Bezeichnungen für die Widerstandzeit. Hierbei wird Raumabschluss und Isolation unterschieden.

E steht für Étanchéité, Raumabschluss.
EI steht für Étanchéité Isolation, Raumabschluss und Isolation.
Eine F Verglasung entspricht EI und eine G Verglasung der Einstufung E

Auf was ist beim Einbau der Brandschutzelemente zu achten?

Jedes Brandschutzprodukt ist durch eine Zulassung geregelt, diese enthält alle Angaben zu den zulässigen Warten und Stärken, Wandanschlüssen und Befestigungsmaterialien. Eine genaue Auskunft entnehmen Sie der Zulassung oder kontaktieren uns einfach.

Hier haben wir entsprechend geschulte Kooperationspartner, welche Ihnen bei der Montage helfen.

 

Vorbeugender Brandschutz nach DIN 4102 

In Hinblick auf den vorbeugenden baulichen Brandschutz gilt für alle Bundesländer die DIN 4102. Sie definiert Brandschutztüren als „Feuerschutzabschlüsse“. Im Teil 5 bzw. Teil 13 (Verglasungen) der DIN 4102 sind alle Begriffe, Anforderungen und Prüfungen detailliert beschrieben. 

 

Zustimmung im Einzelfall

Verlangt eine Bausituation Brandschutzelemente, die durch allgemein bauaufsichtlich zugelassene Modelle nicht abgedeckt werden, bedarf es der sogenannten bauaufsichtlichen Zustimmung für den Einzelfall. Diese Zustimmung kann bei Vorlage des erforderlichen Eignungsnachweises (§ 22 MBO) nur von der obersten Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes erteilt werden. Die Zustimmung im Einzelfall ist auf andere Bauvorhaben nicht übertragbar. 



Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

Feuerschutztüren benötigen eine bauaufsichtliche Zulassung durch das deutsche Institut für Bautechnik (DIBT). Im Vorfeld der Beantragung dieser bauaufsichtlichen Zulassung sind umfangreiche Prüfungen der Türen notwendig. Die vollständigen Türelemente (Türblatt, Zarge und Beschläge) müssen strengen Brand-, Rauch- und Dauerfunktionsprüfungen unterzogen werden. Erst nach der Erteilung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das DIBT ist eine generelle Verwendung zulässig. Gekennzeichnet werden die Elemente durch ein amtliches Kennzeichnungsschild. 

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